Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist eines der wichtigsten Themen bei der Auswanderung nach Zypern. Sie betrifft insbesondere Gesellschafter von Kapitalgesellschaften.

Wann greift die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn eine natürliche Person mit einer Beteiligung von mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt. Die stillen Reserven der Beteiligung werden dann wie ein fiktiver Verkauf besteuert.

Besonderheiten bei Wegzug in die EU/EWR

Bei einem Wegzug in einen EU/EWR-Staat wie Zypern kann die Steuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, ohne Sicherheitsleistung. Seit der Reform 2022 ist eine zinslose Stundung nicht mehr möglich – stattdessen gilt die Ratenzahlung. Die Steuer wird jedoch sofort fällig, wenn die Anteile tatsächlich veräußert werden.

AspektRegelung seit 2022
Beteiligungsgrenze≥ 1% innerhalb der letzten 5 Jahre
SteuerpflichtMind. 7 von 12 Jahren vor Wegzug unbeschränkt steuerpflichtig
EU/EWR-WegzugRatenzahlung über 7 Jahre (ohne Zinsen)
Rückkehr-RegelungAufhebung bei Rückkehr innerhalb von 7 Jahren

Planung mit CMC

Wir koordinieren mit Ihrem deutschen Steuerberater die optimale Gestaltung des Wegzugs und helfen bei der Beantragung der Ratenzahlung. Eine frühzeitige Planung (mindestens 6 Monate vor dem Wegzug) ist essenziell.

💡 Tipp von Florian Wilk

Beginnen Sie die Planung Ihres Vorhabens mindestens 3 Monate im Voraus. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch via Zoom oder WhatsApp für eine individuelle Einschätzung. Kontakt: +357-95140797

Häufig gestellte Fragen

Wie starte ich am besten?

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Ist Zypern eine Steueroase?

Nein. Zypern ist EU-Mitglied, OECD-konform, auf der weißen Liste und hat den automatischen Informationsaustausch (CRS/FATCA) implementiert. Alle Strukturen sind vollständig rechtskonform.

Was kostet der Einstieg?

Die Gründung einer Zypern Limited beginnt ab 1.200 EUR, der Aufenthaltstitel ab 350 EUR. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Gesamtangebot.

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