Allgemeine Mandatsbedingungen
CMC Certus Management Consultants Ltd
Serghides House, Suite 102, 61 Archbishop Makarios III Avenue, 6017 Larnaca, Republic of Cyprus
Company No. HE320171 • Director: Florian Wilk
Allgemeine Mandatsbedingungen
Gültig seit Gründung der Gesellschaft (HE320171)
§ 1 Geltungsbereich und Mandant
(1) Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen (nachfolgend „AMB") gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der CMC Certus Management Consultants Ltd (nachfolgend „CMC"), eingetragen im zypriotischen Handelsregister unter der Nummer HE320171, mit Sitz in 61 Archbishop Makarios III Avenue, Serghides House, Suite 102, 6017 Larnaca, Republik Zypern, und ihren Mandanten (nachfolgend „Mandant").
(2) Mandant kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Mandant handelt im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit. CMC schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern. Der Mandant nimmt, soweit er für einen Dritten handelt, diese AMB auch für diesen zur Kenntnis und akzeptiert sie in dessen Namen.
(3) CMC erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Firmengründung und -verwaltung nach zypriotischem Recht, steuerliche Beratung und Steueransässigkeit, Beratung im Rahmen des zypriotischen IP-Box-Regimes, Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, umsatzsteuerliche Registrierungen, Bürovermietung sowie Unterstützung bei der Geschäftskontoeröffnung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Angebotsschreiben und dem unterzeichneten Auftragsformular.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CMC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(5) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AMB. Individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) CMC wird ausschließlich in der Republik Zypern für den Mandanten tätig, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
(7) Korrespondenzsprache zwischen CMC und dem Mandanten ist Deutsch oder Englisch. Soweit im Einzelfall in anderen Sprachen korrespondiert wird, übernimmt CMC keine Haftung für Übersetzungsfehler, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung
(1) Die Angebote von CMC sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragserteilung des Mandanten und die Bestätigung durch CMC zustande. Allein durch Anfragen per E-Mail, Telefon oder auf sonstige Weise wird kein Mandatsverhältnis begründet.
(2) Die Auftragserteilung erfolgt durch Unterzeichnung des jeweiligen Auftragsformulars und Übersendung per E-Mail an auftrag@steuerberater-zypern.info oder an eine andere von CMC benannte E-Mail-Adresse. Die Übermittlung eines unterzeichneten Scans oder Fotos des Auftragsformulars per E-Mail ist ausreichend.
(3) CMC behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Der Mandant versichert, dass sämtliche im Rahmen der Auftragserteilung gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind CMC unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(5) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Eine Erfolgs- oder Ergebnisgarantie besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
(6) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten oder sonstigen Stellen dar. Vollmachten sind gesondert und schriftlich zu erteilen.
§ 3 Leistungserbringung
(1) CMC erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der anwendbaren zypriotischen Gesetze und Vorschriften.
(2) CMC wird die vom Mandanten gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit CMC offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, wird CMC den Mandanten darauf hinweisen. Eine darüber hinausgehende Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der vom Mandanten übergebenen Unterlagen und Daten gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
(3) CMC bedient sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen regelmäßig Partneranwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. CMC ist darüber hinaus berechtigt, weitere qualifizierte Dritte hinzuzuziehen. CMC wird diese sorgfältig auswählen und darauf achten, dass sie über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
(4) Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, umfasst der Auftrag keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsanwaltsgesetzes des Herkunftslandes des Mandanten. CMC erbringt Beratungsleistungen ausschließlich im Bereich des zypriotischen Gesellschafts-, Steuer- und Verwaltungsrechts.
(5) CMC führt keine steuerlichen Beratungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten in Bezug auf das Recht anderer Jurisdiktionen durch. Der Mandant ist verpflichtet, sich in seinem Herkunftsland und in allen weiteren betroffenen Jurisdiktionen eigenständig durch dort ansässige Steuerberater oder Rechtsanwälte beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere für Umsatzsteuersachverhalte in anderen Staaten.
(6) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung eines Einzelauftrags, ist CMC nicht verpflichtet, den Mandanten auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.
(7) CMC ist berechtigt, auch andere Mandanten in vergleichbaren Angelegenheiten zu beraten und zu betreuen. Ein Ausschließlichkeitsanspruch des Mandanten besteht nicht, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
§ 4 Eigenverantwortlichkeit des Mandanten
(1) Der Mandant ist für seine steuerlichen Angelegenheiten und Entscheidungen in sämtlichen Jurisdiktionen selbst verantwortlich. CMC unterstützt den Mandanten beratend und operativ ausschließlich in Bezug auf zypriotisches Recht.
(2) Der Mandant erklärt mit Auftragserteilung ausdrücklich, in seinem Herkunftsland steuerlich beraten zu sein und seinen dortigen steuerlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. CMC übernimmt keine Prüfungs- oder Hinweispflicht in Bezug auf steuerliche Pflichten des Mandanten außerhalb Zyperns.
(3) Die von CMC erbrachten Beratungsleistungen stellen keine Garantie für ein bestimmtes steuerliches Ergebnis dar. Insbesondere übernimmt CMC keine Gewähr dafür, dass Steuerbehörden die vom Mandanten gewählte steuerliche Gestaltung anerkennen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Mandanten
(1) Der Mandant ist verpflichtet, CMC alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen. Die im jeweiligen Angebotsschreiben genannten Unterlagen sind als sauberer PDF-Scan im A4-Format einzureichen.
(2) Der Mandant ist verpflichtet, CMC unverzüglich schriftlich über alle Änderungen zu informieren, die für das Mandatsverhältnis relevant sind, insbesondere Änderungen der Adresse, der Gesellschafterstruktur, der wirtschaftlich Berechtigten, der Geschäftstätigkeit oder des steuerlichen Status.
(3) Der Mandant ist verpflichtet, CMC unverzüglich neue oder erneuerte Ausweis- und Passdokumente zu übermitteln, sobald diese ausgestellt wurden.
(4) Soweit dem Mandanten drohende Fristen oder eine besondere Dringlichkeit bekannt sind, ist er verpflichtet, CMC unverzüglich und ausdrücklich hierauf hinzuweisen. CMC haftet nicht für Fristversäumnisse, die darauf beruhen, dass der Mandant CMC nicht rechtzeitig informiert hat.
(5) Verzögerungen, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Mandanten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von CMC. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Mandant.
§ 6 Compliance, Geldwäscheprävention und KYC-Pflichten
(1) CMC ist verpflichtet, die zypriotischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Der Mandant ist verpflichtet, an der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten (Know Your Customer / KYC) mitzuwirken.
(2) Der Mandant ist verpflichtet, CMC einmal jährlich eigenständig und unaufgefordert aktuelle KYC-Unterlagen zu übermitteln, insbesondere gültige Reisepasskopien aller Direktoren, Sekretäre, Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigten, aktuelle Adressnachweise (nicht älter als 3 Monate) sowie aktualisierte Angaben zu Geschäftstätigkeit und Umsatzherkunft, sofern Änderungen eingetreten sind.
(3) Darüber hinaus ist der Mandant verpflichtet, CMC unverzüglich neue oder erneuerte Ausweis- und Passdokumente zu übermitteln, unabhängig vom jährlichen Aktualisierungszyklus.
(4) Kommt der Mandant seinen KYC-Pflichten nicht nach, wird CMC den Mandanten schriftlich auf die ausstehenden Unterlagen hinweisen und eine Nachfrist von 14 Kalendertagen setzen. Erfüllt der Mandant seine KYC-Pflichten auch innerhalb der Nachfrist nicht, ist CMC berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Erfüllung der KYC-Anforderungen einzustellen. CMC haftet nicht für Nachteile, die dem Mandanten durch diese Einstellung entstehen.
(5) CMC ist berechtigt und in bestimmten Fällen gesetzlich verpflichtet, verdächtige Transaktionen an die zuständige Stelle zu melden (MOKAS). CMC ist in diesem Fall nicht berechtigt, den Mandanten über die Meldung zu informieren (Tipping-Off-Verbot).
(6) CMC behält sich das Recht vor, das Mandatsverhältnis nach erfolglosem Ablauf der in Abs. 4 genannten Nachfrist fristlos schriftlich zu kündigen. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Nachfristsetzung ist nur zulässig, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Geschäftstätigkeit des Mandanten bestehen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebotsschreiben. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) netto, zuzüglich der gesetzlichen zypriotischen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist CMC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Ist der Mandant mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, wird CMC den Mandanten schriftlich mahnen und eine Nachfrist von 7 Kalendertagen setzen. Leistet der Mandant auch innerhalb der Nachfrist keine Zahlung, ist CMC berechtigt, sämtliche Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen. CMC haftet nicht für Nachteile, Schäden, Säumniszuschläge, Bußgelder oder sonstige negative Folgen, die dem Mandanten durch die Einstellung der Leistungen aufgrund von Zahlungsverzug entstehen. Die Wiederaufnahme erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen einschließlich etwaiger Verzugszinsen.
(5) Monatlich wiederkehrende Leistungen werden jährlich im Voraus abgerechnet, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
(6) Zusätzliche Auslagen (z. B. Beglaubigungen, Steuerstempel, behördliche Gebühren, Übersetzungskosten) werden gesondert in Rechnung gestellt.
(7) Für Leistungen, die über den im Angebotsschreiben vereinbarten Umfang hinausgehen, behält sich CMC vor, ein marktübliches Honorar zu berechnen. Beratungsleistungen werden mit 250 EUR netto pro Stunde abgerechnet, sofern nicht schriftlich ein abweichender Stundensatz vereinbart wurde.
(8) CMC ist berechtigt, die Preise für laufende Leistungen einmal jährlich anzupassen. Preisanpassungen werden dem Mandanten spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Mandanten ein Sonderkündigungsrecht zu: Der Mandant kann den betroffenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich kündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam. Macht der Mandant von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die neuen Preise als akzeptiert.
(9) Der Mandant ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von CMC aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mandanten ist nur zulässig, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(10) Die Abtretung von Ansprüchen des Mandanten gegen CMC an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CMC.
§ 8 Einmalige und laufende Leistungen
(1) Einmalige Leistungen (z. B. Firmengründung, Kanzleiwechsel, Beantragung der Steueransässigkeit) enden mit vollständiger Erbringung der im Angebotsschreiben vereinbarten Leistungen.
(2) Verträge über laufende Leistungen (z. B. Buchhaltung, Bürovermietung, Lohnbuchhaltung) haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
(3) Die Zahlungspflicht für das Virtual Office beginnt ab dem Tag der Eintragung der Registrierungsanschrift im Handelsregister oder ab Eingang der ersten Geschäftspost an die bereitgestellte Anschrift, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
(4) Die jährliche Meldung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) sowie die jährlichen Compliance-Gebühren sind gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. CMC haftet nicht für Bußgelder, die aus verspäteter Bereitstellung von Informationen durch den Mandanten resultieren.
§ 9 Firmenauflösung und Mandatsübertragung
(1) Entscheidet sich der Mandant für die Auflösung (Liquidation) seiner zypriotischen Gesellschaft, stellt CMC die Kosten im Rahmen einer Abschlussrechnung in Rechnung. Die Liquidation erfolgt nach Zahlungseingang.
(2) Im Falle der Übertragung der Gesellschaftsverwaltung an einen anderen Dienstleister erfolgt die Herausgabe der Unterlagen nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen.
(3) CMC ist nach Beendigung des Mandatsverhältnisses nicht verpflichtet, den Mandanten auf auslaufende Fristen oder fortbestehende Pflichten hinzuweisen.
§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) CMC haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CMC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(2) CMC haftet ausschließlich für schriftlich erteilte Auskünfte und Zusagen. Für mündliche Aussagen, telefonische Auskünfte oder Mitteilungen über Messenger-Dienste übernimmt CMC keine Haftung.
(3) Die Haftung von CMC ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf die für den konkreten Auftrag vereinbarte und gezahlte Vergütung beschränkt, maximal jedoch auf 10.000 EUR je Schadensfall. In Fällen grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 10.000 EUR je Schadensfall beschränkt. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz.
(4) CMC haftet insbesondere nicht für:
- Schäden durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben oder Unterlagen des Mandanten
- Entscheidungen, Verzögerungen oder Ablehnungen durch Behörden, Gerichte, Banken oder sonstige Dritte
- Steuerliche Nachteile aus Änderungen der Gesetzgebung, der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung
- Höhere Gewalt gemäß § 18
- Handlungen oder Unterlassungen von Partneranwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Dritten, sofern CMC bei deren Auswahl die erforderliche Sorgfalt beachtet hat
- Nachteile infolge der Einstellung von Leistungen aufgrund von Zahlungsverzug (§ 7 Abs. 4) oder unterlassener KYC-Mitwirkung (§ 6 Abs. 4)
- Steuerliche, wirtschaftliche oder rechtliche Folgen eigenverantwortlicher Entscheidungen des Mandanten (§ 4)
- Schäden durch Übermittlung von Informationen per E-Mail oder Messenger, insbesondere durch Abfangen, Manipulation oder Verlust durch Dritte
- Die richtige Anwendung ausländischen Rechts; die Haftung erstreckt sich ausschließlich auf zypriotisches Recht
- Inhalte der Websites von CMC; diese dienen ausschließlich der allgemeinen Information
(5) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 24 Monaten nach Kenntnis des Schadens, spätestens 3 Jahre nach der schadensauslösenden Handlung.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
(7) Ansprüche gegen CMC sind grundsätzlich individuell geltend zu machen.
§ 11 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen CMC und dem Mandanten erfolgt in der Regel per E-Mail, WhatsApp/Signal, Telefon oder persönlich. CMC nutzt für die E-Mail-Kommunikation Transportverschlüsselung.
(2) Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass die elektronische Übermittlung von Informationen mit Risiken verbunden ist. CMC haftet nicht für Schäden aus unbefugter Einsichtnahme oder Manipulation durch Dritte.
(3) Schriftform im Sinne dieser AMB erfordert die eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Die Übermittlung eines unterzeichneten Dokuments als Scan per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis. E-Mails, Messenger-Nachrichten und sonstige elektronische Mitteilungen ohne Unterschrift erfüllen das Schriftformerfordernis nicht und sind nicht rechtsverbindlich, sofern in diesen AMB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
§ 12 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Mandatsverhältnisses erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere geschäftliche, finanzielle, steuerliche und persönliche Daten, Gesellschaftsstrukturen, Bankverbindungen, Buchhaltungsdaten, Verträge sowie Angebotsunterlagen und Preiskonditionen von CMC.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen nur zum Zweck der Vertragserfüllung verwendet werden.
(3) Beide Parteien ergreifen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen. CMC speichert Mandantendaten auf verschlüsselten Systemen und beschränkt den Zugang auf diejenigen Mitarbeiter, die die Informationen zur Auftragsausführung benötigen.
(4) Ausgenommen sind Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen, gegenüber von CMC hinzugezogenen Partneranwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Banken (sofern diese einer vergleichbaren Vertraulichkeitspflicht unterliegen), mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei, zur Wahrung berechtigter Interessen von CMC (insbesondere zur Rechtsverteidigung im Rahmen von Haftungsansprüchen des Mandanten) sowie für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren oder der empfangenden Partei nachweislich zuvor bekannt waren.
(5) Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbefristet über die Beendigung des Mandatsverhältnisses hinaus.
(6) Mitarbeiter von CMC mit Zugang zu Mandantendaten sind einzelvertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(7) Bei Verstoß haftet die verletzende Partei für den nachweislich entstandenen Schaden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(8) Nach Mandatsende sind vertrauliche Informationen auf Verlangen zurückzugeben oder nachweislich zu löschen, soweit dem nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 13 Datenschutz
(1) CMC verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten und der für ihn handelnden Personen zum Zweck der Vertragserfüllung und unter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie des zypriotischen Datenschutzgesetzes (Gesetz 125(I)/2018).
(2) Verantwortlicher: CMC Certus Management Consultants Ltd, 61 Archbishop Makarios III Avenue, Serghides House, Suite 102, 6017 Larnaca, Republik Zypern. Datenschutzanfragen: kontakt@steuerberater-zypern.info.
(3) Verarbeitete Datenkategorien: Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift), Ausweisdaten (Reisepassnummer, Passkopie), Kontaktdaten (E-Mail, Telefon), steuerliche Daten (TIN, VAT-Nummer, Sozialversicherungsnummer, Einkommensangaben), Bankdaten (IBAN, Zahlungsverkehr), Gesellschaftsdaten (Struktur, Anteile, wirtschaftlich Berechtigte), Buchhaltungsdaten (Rechnungen, Belege, Transaktionen, Gehaltsabrechnungen) sowie mandatsrelevante Kommunikationsdaten.
(4) Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten, insbesondere Anti-Geldwäsche, Steuerrecht, Transparenzregister) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen, insbesondere Forderungsmanagement und IT-Sicherheit).
(5) Empfänger: Personenbezogene Daten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Empfänger können insbesondere sein: zypriotische Steuerbehörden, Sozialversicherungsbehörden, Handelsregister, Immigrationsbehörden, Partneranwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken, MOKAS sowie das Transparenzregister (Ariadni).
(6) Drittlandübermittlung: Soweit personenbezogene Daten an Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission, geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln) oder einer Einwilligung des Betroffenen.
(7) Speicherdauer: Buchhaltungsunterlagen und Jahresabschlüsse 7 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres; steuerliche Unterlagen 7 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres; KYC- und Compliance-Unterlagen 5 Jahre nach Mandatsende gemäß den zypriotischen Anti-Geldwäsche-Vorschriften; gesellschaftsrechtliche Dokumente 7 Jahre nach Abwicklung oder Übertragung. Nach Ablauf werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
(8) Betroffenenrechte: Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21) sowie Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Commissioner for Personal Data Protection, Zypern). Anfragen: schriftlich an kontakt@steuerberater-zypern.info. CMC antwortet innerhalb eines Monats.
(9) Automatisierte Entscheidungsfindung: CMC setzt keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO ein.
(10) Bereitstellungspflicht: Die Bereitstellung der unter Abs. 3 genannten personenbezogenen Daten ist teils gesetzlich erforderlich (insbesondere im Rahmen der Anti-Geldwäsche-Vorschriften und steuerlicher Meldepflichten), teils vertragliche Voraussetzung für die Begründung und Durchführung des Mandatsverhältnisses. Ohne die Bereitstellung der erforderlichen Daten ist CMC nicht in der Lage, den Auftrag anzunehmen oder die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(11) Datensicherheit: CMC trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere Verschlüsselung der Datenübertragung (SSL/TLS), Zugangskontrolle durch passwortgeschützte Systeme und rollenbasierte Berechtigungen, regelmäßige Sicherheitsupdates und Datensicherungen sowie Vertraulichkeitsverpflichtung aller Mitarbeiter mit Datenzugang.
(12) Datenpanne: Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wird CMC die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Art. 33 DSGVO unverzüglich, möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden, benachrichtigen, sofern die Verletzung voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt. Besteht voraussichtlich ein hohes Risiko, wird CMC den Mandanten gemäß Art. 34 DSGVO unverzüglich schriftlich über Art, Folgen und Abhilfemaßnahmen informieren.
§ 14 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) CMC bewahrt Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.
(2) Nach Mandatsende und vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen hat der Mandant Anspruch auf Herausgabe seiner Originalunterlagen. CMC ist berechtigt, Kopien zurückzubehalten.
(3) Der Mandant wird aufgefordert, seine Unterlagen innerhalb von sechs (6) Monaten nach Mandatsende abzuholen oder einen Zustellweg zu benennen. CMC wird den Mandanten mindestens 30 Tage vor einer beabsichtigten Vernichtung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse oder Postanschrift schriftlich hinweisen. Nach Ablauf der Frist ist CMC berechtigt, die Unterlagen auf Kosten des Mandanten zu vernichten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Elektronisch gespeicherte Daten werden auf Anfrage in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung gestellt.
§ 15 Kündigung
(1) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail (Scan des unterzeichneten Kündigungsschreibens) ist ausreichend. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per Messenger-Dienst sind unwirksam.
(2) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für CMC liegt insbesondere vor, wenn:
- der Mandant trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist
- der Mandant vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat
- das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist
- der Mandant gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder CMC auffordert, gegen geltendes Recht zu handeln
- Compliance- oder KYC-Anforderungen nicht erfüllt werden können
- ein schwerer Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht vorliegt
Ein wichtiger Grund für den Mandanten liegt insbesondere vor, wenn:
- CMC trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung eine wesentliche vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringt
- CMC schwerwiegend gegen die Vertraulichkeitspflicht verstößt
- CMC gegen geltendes Recht verstößt und dadurch die Interessen des Mandanten erheblich gefährdet werden
(3) Auch die fristlose Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Mandanten besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. Kündigt CMC den Vertrag, werden im Voraus gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungszeiträume anteilig erstattet. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung durch CMC auf einer Vertragsverletzung des Mandanten beruht.
(5) Die Herausgabe von Unterlagen richtet sich nach § 14.
§ 16 Widerrufsrecht
Da CMC ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 17 Geistiges Eigentum
Sämtliche von CMC erstellten Dokumente, Satzungen, Verträge, Vorlagen und Analyseergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CMC. Gleiches gilt für Angebotsunterlagen, Präsentationen und Videoinhalte des Mandantenvideoportals.
§ 18 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terror, Streik, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe sowie sonstige Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich schriftlich. Für die Dauer des Ereignisses ruhen die betroffenen Pflichten. Beide Parteien bemühen sich, die Auswirkungen zu minimieren.
(3) Dauert das Ereignis länger als 90 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich ohne Kündigungsfrist zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
§ 19 Streitbeilegung
Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten zunächst im Wege einer gütlichen Einigung beizulegen. Scheitert diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Streitgegenstands, steht jeder Partei der Rechtsweg frei.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Larnaca, Republik Zypern.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AMB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) CMC behält sich vor, diese AMB für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Mandanten spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Mandant nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die geänderten AMB ab dem mitgeteilten Zeitpunkt. CMC wird den Mandanten in der Mitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolge des Schweigens ausdrücklich hinweisen. Bei Widerspruch des Mandanten gelten die bisherigen AMB bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit fort.
CMC Certus Management Consultants Ltd, Larnaca
