Die 60-Tage-Regel ist eine zypriotische Besonderheit, die es ermöglicht, die steuerliche Ansässigkeit auf Zypern bereits ab 60 Tagen Aufenthalt pro Kalenderjahr zu begründen – statt der sonst üblichen 183-Tage-Regel. Für Unternehmer, die viel reisen und nicht permanent auf Zypern leben möchten, ist diese Regelung ein entscheidender Vorteil.

Voraussetzungen im Detail

Die 60-Tage-Regel nach Section 2 des Income Tax Law ist an fünf kumulative Voraussetzungen geknüpft. Alle müssen gleichzeitig erfüllt sein:

1. Mindestens 60 Tage Aufenthalt auf Zypern im Kalenderjahr. Ein Tag zählt als Aufenthaltstag, wenn sich die Person um Mitternacht auf Zypern befindet. An- und Abreisetage werden gesondert gezählt: Der Ankunftstag zählt als ein Tag, der Abreisetag nicht.

2. Nicht mehr als 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat. Man darf sich also in keinem anderen Land mehr als 183 Tage aufhalten. Reist man viel und verteilt die Tage auf mehrere Länder, ist diese Bedingung typischerweise erfüllt.

3. Nicht steuerlich ansässig in einem anderen Staat. Das ist die kritischste Voraussetzung. Wer noch einen Wohnsitz in Deutschland hat oder dort eine Betriebsstätte unterhält, könnte weiterhin als in Deutschland steuerlich ansässig gelten – und die 60-Tage-Regel greift nicht.

4. Geschäftstätigkeit auf Zypern: Der Steuerpflichtige muss entweder ein Unternehmen auf Zypern führen oder bei einem auf Zypern ansässigen Arbeitgeber beschäftigt sein oder eine Funktion bei einer auf Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft ausüben (z.B. als Director).

5. Ständige Wohnung auf Zypern: Es muss eine Wohnung (gemietet oder im Eigentum) auf Zypern vorhanden sein, die dem Steuerpflichtigen ganzjährig zur Verfügung steht. Ein Hotelzimmer genügt nicht.

Abgrenzung zur 183-Tage-Regel

Die reguläre 183-Tage-Regel ist die Standardmethode zur Begründung der steuerlichen Ansässigkeit auf Zypern – und in den meisten Ländern weltweit. Sie erfordert einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr. Die 60-Tage-Regel ist eine Ergänzung, keine Alternative: Wer die 183-Tage-Regel erfüllt, ist automatisch steuerlich ansässig, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen der 60-Tage-Regel erfüllt sind. Die 60-Tage-Regel ist nur relevant für Personen, die weniger als 183 Tage auf Zypern verbringen möchten.

Praxisbeispiel

Ein deutscher Online-Unternehmer gründet eine Cyprus Limited und wird Director. Er mietet eine Wohnung in Larnaca (Jahresmiete 9.600 EUR). Er meldet sich in Deutschland ab und hat dort keinen Wohnsitz mehr. Er verbringt 90 Tage auf Zypern, 80 Tage in Deutschland (bei Kunden), 60 Tage in Dubai, 50 Tage in Thailand und den Rest verteilt in Europa. Prüfung der 60-Tage-Regel: Mindestens 60 Tage auf Zypern? Ja (90). Nicht mehr als 183 in einem anderen Staat? Ja (max. 80 in Deutschland). Nicht anderweitig steuerlich ansässig? Ja (abgemeldet aus Deutschland). Geschäftstätigkeit auf Zypern? Ja (Director der Cyprus Limited). Ständige Wohnung? Ja (Mietwohnung Larnaca). Ergebnis: Steuerlich ansässig auf Zypern, berechtigt zum Non-Dom-Status.

Risiken und Dokumentation

Das größte Risiko: Das Herkunftsland erkennt die Aufgabe der steuerlichen Ansässigkeit nicht an. Deutschland kann argumentieren, dass trotz Abmeldung weiterhin ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt besteht – z.B. wenn der Unternehmer noch eine Wohnung in Deutschland unterhält, seine Familie dort lebt, oder er überwiegend deutsche Kunden von Deutschland aus betreut. CMC empfiehlt daher eine lückenlose Dokumentation: Flugbuchungen, Ein-/Ausreisestempel, Mietvertrag auf Zypern, Abmeldebestätigung aus Deutschland, und eine klare Trennung zwischen den Lebensmittelpunkten.

CMC berät zur 60-Tage-Regel: Termin · E-Mail · WhatsApp +357 95 140797

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