Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die zypriotische Körperschaftsteuer 15% auf den weltweiten Gewinn steuerlich ansässiger Gesellschaften. Die Erhöhung von zuvor 12,5% erfolgte im Zuge der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two). Trotz der Anhebung bleibt Zypern einer der steuerlich attraktivsten Standorte in der EU – der EU-Durchschnitt liegt bei ca. 21,5%, Deutschland bei ca. 30%.
Was wird besteuert?
Die Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax) erfasst den weltweiten Gewinn einer auf Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft. Steuerlich ansässig ist eine Gesellschaft, wenn ihr Management and Control auf Zypern stattfindet – das heißt, die wesentlichen Entscheidungen werden auf Zypern getroffen und die Direktoren üben ihre Funktion von Zypern aus. Der Gewinn wird nach IFRS ermittelt und in der jährlichen Körperschaftsteuererklärung (Formular IR4) beim Tax Department eingereicht.
Berechnung der Steuerlast
Die Berechnung ist straightforward: Umsatzerlöse minus Betriebsausgaben = steuerpflichtiger Gewinn × 15% = Körperschaftsteuer. Absetzbare Betriebsausgaben umfassen: Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge, Miete und Nebenkosten, Reisekosten, professionelle Dienstleistungen (Buchhaltung, Audit, Rechtsberatung), Abschreibungen auf Anlagevermögen, Zinsen auf Geschäftskredite (unter Beachtung der Thin-Cap-Regeln), und den Notional Interest Deduction (NID) auf Eigenkapital.
Steuerbefreiungen
Nicht der Körperschaftsteuer unterliegen: Dividendenerträge aus qualifizierenden Beteiligungen (Participation Exemption – Beteiligung ab 1%), Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren (Securities – definiert als Aktien, Anleihen, Optionen etc.), und Gewinne ausländischer Betriebsstätten (unter bestimmten Voraussetzungen). Diese Befreiungen sind zentral für Holdingstrukturen und machen Zypern zu einem der attraktivsten Holdingstandorte in der EU.
Vorauszahlungen und Fristen
Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind in zwei Raten fällig: am 31. Juli und 31. Dezember des laufenden Steuerjahres. Die Vorauszahlung muss mindestens 75% der letztendlichen Steuerschuld betragen – bei Unterschreitung wird ein Zuschlag von 10% auf die Differenz erhoben. Die endgültige Steuererklärung (IR4) ist bis zum 31. März des übernächsten Jahres fällig (also für das Steuerjahr 2026 bis zum 31. März 2028). Die Restzahlung oder Erstattung erfolgt nach Veranlagung.
Vergleich mit Deutschland
Die deutsche Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene setzt sich zusammen aus: Körperschaftsteuer 15% + Solidaritätszuschlag 0,825% + Gewerbesteuer (Hebesatz-abhängig, typisch 14–17%) = insgesamt ca. 30%. Auf Zypern: 15% flat. Dazu kommt: In Deutschland wird die Dividende an den Gesellschafter nochmals mit ca. 26,375% Abgeltungsteuer belastet. Auf Zypern: 0% für Non-Dom-Inhaber. Die Gesamtdifferenz: ca. 48% (Deutschland) vs. 15% (Zypern) – eine Ersparnis von über 30 Prozentpunkten.
Pillar Two und die Zukunft
Die Pillar-Two-Mindeststeuer von 15% gilt nur für multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz über 750 Mio. EUR. Für KMU und Einzelunternehmer – also die große Mehrheit der CMC-Mandanten – hat Pillar Two keine direkten Auswirkungen. Zypern hat die Anhebung auf 15% proaktiv umgesetzt, um als transparenter, regelkonformer EU-Standort wahrgenommen zu werden.
CMC berät
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