Die Participation Exemption ist das Fundament der zypriotischen Holdingattraktivität: Dividendeneinkünfte und Veräußerungsgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen sind zu 100% von der Körperschaftsteuer befreit. In Kombination mit dem Fehlen einer Quellensteuer auf ausgehende Zahlungen macht diese Regelung Zypern zu einem der effizientesten Standorte für internationale Holdingstrukturen in der EU.

Voraussetzungen für die Dividendenbefreiung

Dividenden, die eine zypriotische Gesellschaft von einer Tochtergesellschaft erhält, sind zu 100% steuerfrei, sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Die zypriotische Gesellschaft hält mindestens 1% an der ausschüttenden Gesellschaft, oder die Beteiligung hat einen Marktwert von mindestens 100.000 EUR, oder die zypriotische Gesellschaft hält die Beteiligung nicht als Portfolio-Investment. In der Praxis ist die 1%-Schwelle bei den meisten CMC-Mandanten automatisch erfüllt, da sie 100% ihrer Tochtergesellschaften halten.

Einschränkung: Die Anti-Avoidance-Regel

Die Befreiung wird eingeschränkt, wenn beide der folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Die ausschüttende Gesellschaft erzielt mehr als 50% ihrer Einkünfte aus passiven Quellen (Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen), UND die ausschüttende Gesellschaft unterliegt in ihrem Sitzstaat einer Steuer von weniger als 6,25% (die Hälfte des früheren zypriotischen Satzes). Diese Regel zielt auf aggressive Strukturen mit Briefkastenfirmen in Niedrigsteuerländern. Für normale Handelsgesellschaften in EU-Staaten ist sie in der Praxis irrelevant.

Steuerfreie Veräußerungsgewinne

Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren (Securities) sind auf Zypern generell steuerfrei – unabhängig von der Haltedauer und der Höhe des Gewinns. Die Definition von „Securities" umfasst: Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Optionen, Futures und andere Finanzinstrumente. Wichtig: Anteile an Gesellschaften, die direkt oder indirekt Immobilien auf Zypern halten, sind von dieser Befreiung ausgenommen – hier greift die Capital Gains Tax von 20%.

Keine Quellensteuer

Zypern erhebt keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden, Zinsen oder Lizenzzahlungen – unabhängig davon, wohin die Zahlung geht und ob ein DBA besteht. Das bedeutet: Eine zypriotische Holding kann Dividenden von ihrer Tochtergesellschaft steuerfrei vereinnahmen (Participation Exemption) und an ihren Gesellschafter weiterleiten (0% Quellensteuer). Der Gesellschafter mit Non-Dom-Status zahlt 0% SDC. Der gesamte Dividendenfluss von der operativen Gesellschaft bis zum Gesellschafter: 0% Steuer auf die Dividende selbst.

Praxisbeispiel: Holdingstruktur

Ein Unternehmer hält über eine zypriotische Holding (Cyprus Ltd.) jeweils 100% an drei operativen Gesellschaften in Deutschland, Österreich und Rumänien. Die deutschen und österreichischen Gesellschaften schütten insgesamt 200.000 EUR Dividenden an die zypriotische Holding aus. Dank der Participation Exemption: 0% KSt auf die Dividenden in Zypern. Die Holding schüttet 180.000 EUR an den Gesellschafter aus (20.000 EUR verbleiben für Verwaltungskosten). Der Gesellschafter ist Non-Dom: 0% SDC auf die Dividende. Gesamtsteuer auf der Holdingund Gesellschafterebene: 0 EUR.

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