Allgemeine Mandatsbedingungen
1 Geltungsbereich / Mandant ist Kaufmann / AGB des Mandanten / Tätigkeitsorte
I. Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und in Zukunft erteilten Aufträge und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber – im Folgenden Mandant genannt- und der CMC Certus Management Services Ltd. mit Hauptsitz in Larnaca auf Zypern – im Folgenden CMC genannt.
II. Mandant kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Mandant handelt als Kaufmann. Der Mandant nimmt, soweit er für einen Dritten handelt, diese Mandatsbedingungen auch für diesen zur Kenntnis und akzeptiert sie in dessen Namen.
III. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen mit dem Mandanten.
IV. Geschäftsbedingungen des Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
V. Die CMC wird ausschließlich in der Republik Zypern für den Mandanten tätig. Wenn nötig greift CMC auf Partner- oder Schwesterunternehmen auf Zypern und in anderen Jurisdiktionen zurück.
2 Vertragsgegenstand / Gesamtschuldnerische Haftung / Untervollmachten / Leistungsumfang
I. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Der Auftrag wird durch die Firma CMC Certus Management Services Ltd erfüllt, die Abrechnung kann bei einer Tätigkeit außerhalb Zyperns ggf. auch über eine Partnerfirma erfolgen, worüber der Mandant mit Rechnungsstellung informiert wird.
II. Mehrere Mandanten haften als Gesamtschuldner für alle Forderungen von CMC. Sind mehrere natürliche und/ oder juristische Personen Mandant so haftet jede natürliche und/ oder juristische Person bzw. deren wirtschaftlich Berechtigte(r) gesamtschuldnerisch für die Forderungen von CMC. Gegenüber CMC sind mehrere Mandanten Gesamtgläubiger. Ist der Mandant eine juristische Person zeichnet der bzw. die wirtschaftlich Berechtigte(n) der juristischen Person gegenüber CMC verantwortlich und haftet/haften persönlich und gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der juristischen Person gegenüber CMC. CMC darf sich auf die Informationen und Weisungen eines jeden von mehreren Mandanten stützen, soweit nicht einer schriftlich widerspricht; in diesem Fall kann das Mandat sofort beendet werden.
III. CMC beauftragt regelmäßig Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzinstitute, Kurierdienste und andere Dienstleister oder Berufsträger mit der Erledigung von Aufgaben. Der Mandant berechtigt CMC in solchen Fällen personen- und unternehmensbezogene Daten weiterzugeben, sofern diese für die Erfüllung des Zwecks erforderlich sind. CMC ist berechtigt ggf. Untervollmacht zu erteilen.
VI. Mit Auftragserteilung versichert der Mandant sich an die geltenden Gesetze und Bestimmungen zu halten und weder mittelbar noch direkt kriminelle Handlungen zu begehen, begünstigen oder zu unterstützen. Sollte CMC davon Kenntnis erlangen, dass der Mandant gegen Gesetze verstößt (Geldwäsche, Steuerhinterziehung, illegale Geschäftsaktivitäten), so ist CMC berechtigt das Mandat unverzüglich niederzulegen und offene Kosten, insbesondere für die Schließung der Gesellschaft, an den Mandanten bzw. an den wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Person wenn der Mandant eine juristische Person ist, abzurechnen.
VII. Angebote von CMC sind 3 Monate ab Erstellungsdatum gültig.
VIII. CMC kann aufgrund von Wartezeiten auf Behörden und Banken nicht für eine bestimmte Dauer einer Leistung (insbesondere Handelsregistereintragung, VAT-Nr.-Beantragung, Bankkontoeröffnung) garantieren. Im Fall von unvorhergesehenen Verzögerungen unterrichtet CMC den Mandanten unverzüglich. Ein Preisminderungsrecht des Mandanten besteht dadurch nicht, sofern die Verzögerung nicht mehr als 6 Wochen beträgt und CMC eine Mitschuld an der Verzögerung trägt.
3 Leistungsänderungen / Auftragserweiterung / Änderungen der Preisliste / Schadensersatz bei Vertragsrücktritt
I. CMC ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Mandanten in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Im Rahmen der konkreten Auftragsdurchführung stimmen sich die Mitarbeiter von CMC mit dem Mandanten bezüglich der angestrebten Zielsetzungen ab, wobei sie berechtigt sind, von Weisungen des Mandanten abzuweichen, wenn sie den Umständen nach annehmen dürfen, dass der Mandant bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde (zum Beispiel eine abgeänderte Fassung des Firmennamens beim Handelsregister beantragen wenn der angefragte Firmenname abgelehnt wurde). Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der Mitarbeiter oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich Vergütung und Terminierung. Soweit nichts anderes vereinbart ist und damit für den Mandanten keine unmittelbaren Nachteile verbunden sind, führen die Mitarbeiter von CMC in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung ihre Tätigkeit unter Wahrung der Interessen des Mandanten im ursprünglichen Umfang fort.
II. Der Mandant kann den Auftrag jederzeit um weitere Leistungen und Services erweitern. Hierzu besteht keine Formerfordernis, ein Auftrag per Email genügt. CMC bestätigt die Auftragsannahme per Email. Es gelten die vereinbarten Konditionen oder für den Fall dass keine Vergütung vereinbart wurde das übliche Honorar der CMC gemäß Preisliste oder der übliche Stundensatz (35 EUR für administrative Tätigkeiten und 120 EUR für beratende Tätigkeiten).
III. CMC behält sich vor ihre Preisliste in unregelmäßigen Abständen anzupassen, um auf sich ändernde Kosten für Personal, Ausstattung, Vertragspartner und Gebühren an Behörden gerecht zu werden. Hierüber wird der Mandant einen Monat im Voraus unterrichtet und hat die Möglichkeit der Preisänderung zu widersprechen. Im Widerspruchsfall ist CMC berechtigt das Mandatsverhältnis mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu beenden oder zu den üblichen Konditionen fortzuführen.
IV. Tritt der Mandant vom Vertrag zurück ist dieser verpflichtet an die CMC 50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen, wenn CMC die Leistung noch nicht erbracht hat. Hat die CMC bereits mit der Leistungserbringung begonnen so ist der volle vereinbarte Betrag fällig zzgl. ggf. zusätzlicher Kosten zum Beispiel für die Liquidation einer Gesellschaft oder Handelsregisteränderungen.
4 Schweigepflicht / Korrespondenz / Datenschutz
I. Die Mitarbeiter von CMC sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Weitergabe von Daten an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.
II. Die Mitarbeiter von CMC dürfen insbesondere bei der Korrespondenz davon ausgehen, dass mitgeteilte Kommunikationsdaten zutreffend sind und bleiben. Adressänderungen (insbesondere auch Änderungen einer Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) sind mitzuteilen, da es zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu vollständigen Rechtsverlusten führen können. Wenn der Mandant CMC eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er ein, dass die CMC ihm ohne Einschränkung per E-Mail ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) mandatsbezogene Informationen zusendet, es sei denn der Mandant widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt. Der Widerruf des Einverständnisses hat schriftlich zu erfolgen. Dem Mandanten ist bekannt, dass E-Mails Viren enthalten können, dass andere Internet-Teilnehmer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen können und dass nicht sichergestellt ist, dass die E-Mails tatsächlich von dem Absender stammen, der angegeben ist. Der Mandant wird hiermit auf die Möglichkeit hingewiesen, die vorgenannten Risiken zumindest teilweise durch eine verschlüsselte E-Mail- Kommunikation auszuschließen. Soweit der Mandant eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation wünscht, bedarf es hierzu der Vereinbarung eines Verschlüsselungscodes mit CMC. Die Mitarbeiter von CMC machen darauf aufmerksam, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation über Telefax und Elektronische Medien (E-Mail) mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden sind. Besonders E-Mails können von Dritten wie eine Postkarte gelesen werden. Verschlüsselungstechnologien zum sicheren Versand von E-Mails können nach Absprache eingesetzt werden.
III. Die Mitarbeiter von CMC sind befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen des Auftragsverhältnisses. Die relevanten Dokumente (Emails und Anlagen) werden für die Dauer von 10 Jahren archiviert. Die Mitarbeiter von CMC sind berechtigt, sich bei der Besorgung der ihnen anvertrauten Arbeiten datenverarbeitender Unternehmen zu bedienen: Diese werden ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Mandant ist damit einverstanden. Sofern im Einverständnis mit dem Mandanten (fachkundige) Dritte in die Auftragsbearbeitung miteinbezogen werden, die ihrerseits etwa aufgrund berufsrechtlicher Regelungen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, entbindet der Mandant sowohl den Auftragnehmer wie auch den Dritten wechselseitig von der Schweigepflicht bezogen auf den Gegenstand seines Auftrags.
5 Mitwirkungspflichten des Mandanten / Übermittlung von Unterlagen
I. Der Mandant ist verpflichtet, CMC nach Kräften zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat der Mandant alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig, ggf. auf Verlangen von CMC schriftlich, zur Verfügung zu stellen. Der Mandant ist verpflichtet, die ihm seitens CMC übermittelten Dokumente zur Kenntnis zu nehmen, zu prüfen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
II. Der Mandant als auch CMC nutzen für den Versand von Originalunterlagen untereinander ausschließlich Expreskurierdienste wie DHL Express, UPS, Fedex u.a. Für Verzögerungen die durch den Versand von Unterlagen durch den Mandanten mit der gewöhnlichen Post zusammenhängen übernimmt CMC keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen dass die staatliche Post von Europa nach Zypern, auch „Eildienste“ durchaus mehrere Wochen für die Zustellung benötigt.
6 Rechte an den Arbeitsergebnissen
I. Der Mandant verpflichtet sich, ihm ausgehändigte schriftliche Unterlagen (Gutachten, Verträge, Vermerke etc.) vertraulich zu behandeln und nicht – auch nicht ihrem wesentlichen Inhalt nach – an Dritte weiterzugeben, es sei denn, CMC hat hierzu vorher schriftlich ihre Zustimmung erteilt. Der Mandant verpflichtet sich, diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Der Mandant haftet dafür, dass die schriftlichen Arbeitsergebnisse von CMC nicht für die Zwecke Dritter verwendet werden. CMC kann die Zustimmung zur Weitergabe von Arbeitsergebnissen davon abhängig machen, dass der interessierte Dritte eine Einzelauskunftsvereinbarung mit CMC abschließt, CMC eine angemessene Schutzgebühr erhält, sowie dass er für den Gesamtauftrag eine angemessene Einzelobjektversicherung abschließt und der Mandant die dadurch entstandenen Mehrkosten trägt und bevorschusst hat. CMC haftet gegenüber einem Dritten nur, wenn und soweit die Zustimmung zur Weitergabe der Arbeitsergebnisse erteilt wurde und eine Einzelauskunftserklärung des Dritten vorliegt.
7 Gebühren und Auslagen / Zahlungsbedingungen / Vorschuss/ Aufrechnung / Verzug / Widerspruch zu Rechnungen / Annual Levy
I. Die Vergütung von CMC richtet sich ausschließlich nach der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Eine nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlende Vergütung ist stets ausgeschlossen. Sofern nichts anders vereinbart, haben die Mitarbeiter von CMC neben der Vergütungsforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist für eine zusätzliche Tätigkeit für den Mandanten keine Vergütungsvereinbarung mit CMC getroffen worden, so berechnet CMC diesen Mehraufwand mit dem üblichen Stundensatz in Höhe von 35 EUR für administrative Tätigkeiten und 250 EUR für beratende Tätigkeiten.
II. Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. CMC behält sich vor im Einzelfall einen Vorkasse zu verlangen und erst nach Zahlungseingang tätig zu werden. Auf Vergütungsforderungen der Mitarbeiter sind Leistungen an Erfüllung statt und erfüllungshalber ausgeschlossen. Als Zahlungsarten stehen zur Auswahl die Barzahlung in den Räumlichkeiten von CMC, Überweisung und die Zahlung mit einem Bargeldtransferservice wie Moneygram oder Western Union.
III. CMC verlangt bei Neumandanten bei Mandatsannahme einen angemessenen Vorschuss in Höhe von 1.000 EUR zur Abdeckung ggf. zukünftig anfallender Kosten (z.B. für die Buchhaltung).
IV. Dem Mandanten steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind; Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis sind von dem Aufrechnungsverbot ausgenommen.
V. 30 Tage ab Rechnungsdatum befindet sich der Mandant automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung durch CMC bedarf. CMC wird den Mandanten in diesem Fall per Email an die ausstehende Rechnung erinnern. Sofern die offene Rechnung auch 8 Werktage nach der Zahlungserinnerung durch CMC nicht beglichen wurde ist CMC berechtigt alle Leistungen unverzüglich einzustellen und eine Endabrechnung vorzunehmen. In diesem Falle werden alle Leistungen bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit in voller Höhe berechnet, abzüglich 5% aufgrund des Zinsvorteils.
VI. Per Email übermittelte Rechnungen und Mahnungen gelten als wirksam am Versandtag bzw. am drauffolgenden Werktag zugestellt.
VII. Der Mandant prüft jede Rechnung unverzüglich. Ein Einspruch zur Rechnung ist vom Mandanten schriftlich innerhalb von 10 Werktagen an CMC einzulegen.
VIII. Jedes Unternehmen in der Republik Zypern ist zur Zahlung einer jährlichen Abgabe an den Staat (annual levy) in Höhe von 350,- EUR verpflichtet. CMC nimmt diese Zahlung treuhänderisch an den Mandanten vor. Die Gebühren für die annual levy in Höhe von 350,- EUR zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR sind durch den Mandanten spätestens bis zum 1. Juni eines jeden Jahres auf das Konto von CMC zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung werden Säumniszuschläge fällig, die vom Mandanten zu tragen sind. Beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft sind die bisher von CMC geleisteten annual levy Kosten vom Mandanten an CMC zu erstatten.
8 Buchhaltung / Einreichen der Belege/ Buchhaltungspakete / Zahlungsverzug / Auditing
I. Die Buchhaltung wird von CMC für die Firma des Mandanten je nach Umfang monatlich oder quartalsweise erstellt. CMC behält sich im Falle hoher Arbeitsbelastung vor sich Subunternehmern zu bedienen.
II. Der Mandant ist verpflichtet alle Belege der steuerlich von CMC betreuten Gesellschaft bis zum 10. eines jeden Monats für den Vormonat einzureichen. Eine Übersendung vorab per Email an management@cms-certus-management.com genügt. Die Originalbelege sind einmal jährlich vollständig postalisch per Einsch reiben oder als versichertes Paket an 61 Archbishop Makarios III Avenue, Office 102, 6017 Larnaca, Cyprus, Tel 24400246 zu schicken.
III. CMC nutzt die vom Mandanten übersendeten Belege und Kontoauszüge zur Erstellung der Buchhaltung und zum Einreichen der quartalsweisen zyprischen Umsatzsteuermeldungen. Der Mandant versichert die Unterlagen stets vollständig zu übermitteln. Spätere Korrekturen in den Umsatzsteuermeldungen oder in der Buchhaltung sind mit Mehrkosten verbunden, die nach Zeitaufwand berechnet werden (Stundensatz 35 EUR).
IV. Buchhaltungskosten
a) Zyprische Gesellschaften: CMC berechnet für die Buchhaltung, Ust-Voranmeldungen und Vorbereitung des Jahresabschluss eine jährliche Pauschale in Höhe von 3.500 EUR (dreitausendundfünfhundert Euro), welche jährlich im Voraus zahlbar ist. Die Anzahl der Buchungen in diesem Pauschalpaket ist auf maximal 300 Buchungen im Jahr gedeckelt. Ab der 301. Buchung wird der Buchhaltungsaufwand mit 35 EUR pro Stunde berechnet.
b) Georgische Gesellschaften: CMC berechnet für die Buchhaltung, Ust-Voranmeldungen und Vorbereitung des Jahresabschluss eine Monatspauschale in Höhe von 150,- EUR, welche jährlich im Voraus zahlbar ist. Die Anzahl der Buchungen in diesem Paket ist auf 250 Buchungen im Jahr begrenzt. Ab der 251. Buchung wird ein Stundensatz in Höhe von 25 EUR berechnet.
c) Gesellschaften in sonstigen Jurisdiktionen: Es gelten die im Angebot genannten Konditionen für die Buchhaltung. Sind keine Konditionen vereinbart worden wird die Buchhaltung mit 35 EUR pro Stunde berechnet.
V. Befindet sich der Mandant mit einer Buchhaltungsrechnung in Verzug behält sich die CMC vor nach einmaliger Zahlungserinnerung die Buchhaltungstätigkeiten einzustellen, wenn die Rechnung nicht innerhalb von 10 Werktagen ab Zahlungserinnerung ausgeglichen wird.
VI. Der Abrechnungszeitraum für die Buchhaltung beginnt am Tag der Firmeneintragung im Handelsregister der Firma des Mandanten bzw. bei bereits bestehenden Gesellschaften am ersten Tag der Mandatsübernahme durch die CMC.
VII. Unternehmen auf Zypern sind zum Auditing verpflichtet, d.h. der Jahresabschluss ist durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer einzureichen. CMC beauftragt einen Wirtschaftsprüfer ihrer Wahl mit dieser Tätigkeit. Die Kosten für den Jahresabschluss liegen je nach Aufwand in der Regel zwischen 900 und 1.700 EUR und sind im Voraus zur Zahlung fällig.
9 Kunde wirbt Kunde Programm / Prämien / Bedingungen / Barauszahlung von Prämien
I. Für jede erfolgreiche Empfehlung von Leistungen der CMC jeder Art an Dritte erhält der Mandant Prämien in Form von Edelmetallen.
II. Es gilt die entsprechend zeitlich gültige Prämientabelle.
II. Der Mandant erhält Anspruch auf die Prämie wenn der geworbene Kunde zuvor keine Geschäftsbeziehung mit der CMC unterhalten hat.
III. Zeigt der Mandant der CMC nicht innerhalb von 30 Tagen ab Auftragserteilung des von ihm empfohlenen Kunden schriftlich an, dass dieser von ihm empfohlen wurde, so erlischt der Anspruch auf die Prämie.
IV. Eine Auszahlung von Prämien in bar ist nicht möglich.
V. Eine Lieferung der Prämie erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Auftragsabschluss des geworbenen Kunden und nur wenn der geworbene Kunde seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber CMC erfüllt.
VI. Für Kleinaufträge mit einem Gegenstandswert von unter 500 EUR besteht kein Anspruch auf Prämien.
10 Kontoeröffnungen / Virtual Office
I. Die Entscheidung über eine Kontoeröffnung liegt bei der kontoführenden Bank. Es kann im Einzelfall zu einer Ablehnung eines Kunden durch die Bank kommen, zum Beispiel aufgrund des Geschäftsmodells. In diesem Fall berechnet CMC den entstandenen Aufwand für die Unterstützung bei der Kontoeröffnung nach Zeit, jedoch maximal die übliche Gebühr für die Unterstützung bei einer Kontoeröffnung (600 EUR für Privatgirokonten und 850 EUR für Geschäftsgirokonten auf Zypern bzw. 625 EUR für Geschäftsgirokonten in Georgien), wenn nicht eine abweichende Gebühr vereinbart wurde.
II. Die im Gründungspaket enthaltene Kontoeröffnung gilt für die Unterstützung zur Eröffnung eines Girokontos. Wenn die Bank die Kontoeröffnung abgelehnt hat ist für weitere Kontoeröffnungen der übliche Satz gemäß § 9 I. durch den Mandanten zahlbar.
III. Virtual Office bezeichnet die Postannahme und/ oder die Anrufannahme für die Firma des Mandanten. Dieser Service wird mit 99 EUR im Monat berechnet. Empfängt die CMC Geschäftspost für den Mandanten (Behördenpost ist davon ausgenommen) leitet sie diese unverzüglich per Email an den Mandanten weiter. Empfängt der Mandant Geschäftspost an die Anschrift seiner Firma, die ihm von CMC zur Verfügung gestellt wird, so ist er ab dem ersten Nutzungstag (Eingang von Geschäftspost für die Firma des Mandanten oder an den Mandanten direkt) zur Zahlung der Virtual Office Kosten verpflichtet (1 Jahr Laufzeit, siehe auch §10 IV.)
11 Firmenauflösung/ Liquidation / Mandatsniederlegung / Kündigungsfristen
I. Entscheidet sich der Mandant für die Niederlegung bzw. Löschung einer zyprischen Firma wird CMC dem Mandanten die Kosten für die Liquidation der Firma im Rahmen einer Abschlussrechnung in Rechnung stellen, welche unmittelbar an den wirtschafltich Berechtigten gestellt wird. Nach Zahlungseingang der Abschlussrechnung und ggf. bestehender anderweitiger Forderungen der CMC nimmt CMC die Liquidation der Firma vor.
II. Der Mandant hat jederzeit die Möglichkeit das Mandat niederzulegen, um beispielsweise den Steuerberater zu wechseln. In diesem Fall stellt CMC eine Abschlussrechnung unmittelbar an den wirtschaftlich Berechtigen. Nach Ausgleich der Abschlussrechnung händigt CMC dem Mandanten oder einem legitimierten Vertreter sämtliche relevanten Dokumente wie Handelsregisterauszüge, Behördenschriftverkehr und Buchhaltungsunterlagen aus.
III. Erfolgt kein Ausgleich der Abschlussrechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, so ist CMC berechtigt alle Tätigkeiten für den Mandanten niederzulegen einschließlich Buchführung, Bürodienstleistungen und Treuhandschaften. Der wirtschaftlich Berechtigte wird in diesem Fall als Director, Secretary und Shareholder der zyprischen Limited eingetragen und trägt fortan sämtliche Verpflichtungen selbst. Die Firma des Mandanten wird außerdem für den strike-off angemeldet, also kostenpflichtig aus dem Handelsregister gelöscht. Der strike-off wird mit 1.700 EUR berechnet und ist vom wirtschaftlich Berechtigten zahlbar.
IV. Die Kündigungsfrist für Leistungen wie registered office, Treuhand-Director, Treuhand-Secretary, Treuhand-Shareholder, Virtual Office, Betriebsstättenservice und Bürovermietung beträgt 3 Monate vor Ablauf eines jeden Jahres und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
12 Verantwortlichkeit des Mandanten für seine steuerlichen Angelegenheiten / Domizilgesellschaften
I. CMC und ihre Partnerunternehmen sind ausschließlich im Bereich des Steuerrechts und der Firmenverwaltung der Republik Zypern tätig. Der Mandant ist für seine steuerlichen Angelegenheiten an seinem Wohnsitzland und in Drittstaaten selbst verantwortlich. Der Mandant erklärt mit Auftragserteilung ausdrücklich, in seinem Wohnsitzland steuerlich beraten zu sein und seinen steuerlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Der Mandant ist verpflichtet Umsatzsteuersachverhalte die nicht Zypern betreffen vor Ort in den jeweiligen Staaten der Geschäftstätigkeit von ortsansässigen Steuerberatern prüfen zu lassen und in den Staaten in denen Umsatzsteuerpflicht besteht steuerliche Vertreter mit den erforderlichen Umsatzsteueranmeldungen zu beauftragen. Bestehen Zweifel über steuerliche Sachverhalte holt der Mandant unabhängige Gutachten ein.
II. CMC unterstützt keine sogenannten Domizilgesellschaften. Der Mandant bestätigt mit Auftragserteilung, dass die von ihm gegründete Firma zum Zeitpunkt der Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeiten über einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb in der Republik Zypern verfügt und die geschäftliche Oberleitung des Unternehmens in der Republik Zypern liegt. Der Mandant versichert außerdem wirtschaftlich Berechtigter der von ihn gegründeten Firma zu sein und hat ggf. weitere wirtschaftlich Berechtigte ungefragt CMC bekannt zu geben. CMC fordert bei Mandatserteilung eine aktuelle Verbrauchsrechnung als Adressnachweis (z.B. Strom- oder Wasserrechnung), sowie eine beglaubigte Reisepasskopie und ggf. eine Bankreferenz der Hausbank des Mandanten an. CMC behält sich vor vom Mandanten weitere Dokumente und die vorgenannten Dokumente jederzeit erneut in einer aktuellen Fassung anzufordern.
III. Der Mandant versichert ausdrücklich alle Angaben im Rahmen der Auftragserteilung, Firmengründung, Kontobeantragung und im laufenden Mandatsverhältnis wahrheitsgemäß zu machen.
IV. CMC führt keine steuerlichen Beratungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten durch, sondern ausschließlich für Rechtsfragen betreffend der Republik Zypern.
V. Steuerrechtliche Auskünfte der CMC sind nur in Schriftform verbindlich.
13 Gerichtsstandvereinbarung / Rechtswahl / Salvatorische Klausel / Korrespondenzsprache
I. Gerichtsstand für Forderungsangelegenheiten ist das am Sitz bzw. Wohnort des Mandanten zuständige Gericht. Für alle anderen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von CMC vereinbart.
II. Es gilt das Recht der Republik Zypern.
III. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. unwirksam werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
IV. Die Korrespondenzsprache zwischen Mandant und CMC ist immer deutsch, wenn nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Stand: 01.07.2018
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CMC Certus Management Services Ltd
Geschäftsführung: Florian Wilk
61 Makariou III Avenue
Suite 102
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Republik Zypern
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Website: www.cms-certus-management.com
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Betroffenenrechte
Sie haben das Recht,
gemäß Art. 7 Abs. 3 EU-DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt von Ihrem Widerruf unberührt;
gemäß Art. 15 EU-DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierbei können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
gemäß Art. 16 EU-DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
gemäß Art. 17 EU-DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
gemäß Art. 18 EU-DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
gemäß Art. 20 EU-DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
gemäß Art. 77 EU-DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Übersicht zu den Landesdatenschutzbeauftragten nebst deren Kontaktdaten ist abrufbar unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) EU-DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.
Sofern Ihre personenbezogene Daten von uns verarbeiten werden, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung Werbung einzulegen.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an die E-Mail-Adresse management@cms-certus-management.com
Datensicherheit
Wir verwenden geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
Wir verwenden ferner innerhalb Ihres Website-Besuchs eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung (SSL = Secure Sockets Layer; TLS = Transport Layer Security; SSL ist die vorherige Bezeichnung von TLS). Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt, und ferner an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Im Falle der Aktivierung der SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung können Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Stand und eventuelle Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung hat den Stand Mai 2018.
Aufgrund technischer Weiterentwicklungen und/oder geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es eventuell notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Ob Änderungen erfolgt sind, erkennen Sie daran, wenn im ersten Absatz dieses Abschnittes 9. der „Stand“ des Dokuments aktualisiert wurde.
Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann von Ihnen jederzeit auf unserer Website unter abgerufen und ausgedruckt werden.