Zur Wahrung der Anonymität des Firmeneigentümers bietet das Gesetz in Zypern die notwendige Sicherheit und regelt die Grenzen der Treuhandschaft. So hat der Treuhänder keinerlei Zugriff auf das Vermögen und das Bankkonto der Gesellschaft, es sei denn er wird vom Firmeneigentümer explizit mit den nötigen Rechten ausgestattet (in der Regel nicht notwendig).
Als Treuhänder sind sowohl natürliche als auch juristische Personen einsetzbar. Die Treuhänder stehen für Unterschriften und andere Aufgaben ständig zur Verfügung.
Der Treuhänder bekleidet die Funktion des Director (Geschäftsführer), Secretary (Sekretär) und/oder Shareholder (Gesellschafter) und ist entsprechend im Handelsregister Nicosia eingetragen.
Natürlich sind auch Varianten möglich, zum Beispiel eine ausländische Firma als Gesellschafter der zypriotschen Limited in Kombination mit einem Treuhand-Director und Secretary.
Der Treugeber, also der Eigentümer der Zypern Limited, ist durch einen Treuhandvertrag abgesichert. Außerdem erhält der Treugeber ein bereits gezeichnetes, undatiertes Dokument (transfer of shares) welches ihm die jederzeitige Übertragung aller Gesellschaftsanteile ermöglicht. Der Treugeber genießt damit absolute Sicherheit und volle Kontrolle zu jeder Zeit.
Die Treuhänder sind selbstverständlich weisungsbefugt und handeln dementsprechend nur auf Anweisung des Treugebers.