JAHRESEINKOMMEN STEUERSATZ ZU ZAHLENDE STEUERN
0€ – 19.500€ 0% steuerfrei
19.501€ – 28.000€ 20% 1.700€
28.001€ – 36.300€ 25% 3.775€
36.301€ – 60.000€ 30% 10.885€
60.000€ und mehr 35%
-Besteuerung von Ausländern
*Bei Beschäftigung außerhalb Zyperns – keine Besteuerung
*Bei Beschäftigung in Zypern von 183 Tagen oder mehr, Besteuerung erfolgt auf alle Einkommen aus Beschäftung
*Bei einer Beschäftigung von weniger als 183 Tagen in Zypern erfolgt die Besteuerung lediglich auf die Dauer der tatsächlichen Beschäftigung in Zypern.
-Die folgenden Einkommensarten sind von der Steuer befreit:
*Dividenden
*Erhaltene Zinsen
*Gewinne aus dem Verkauf von Aktien
*außerhalb Zyperns erbrachte Angestelltenleistungen von in Zypern ansässigen Personen (mehr als 90 Tage) für nicht in Zypern ansässigen Arbeitgeber oder in einer Betriebsstätte im Ausland für ein in Zypern ansässiges Unternehmen.
-Sonderbeitrag für Verteidigung (Quellensteuer):
15% auf in Zypern oder im Ausland erwirtschaftete Zinsen
20% auf aus dem Ausland oder in Zypern erhaltene Dividenden
3% auf 75% der Mieteinnahmen aus Immobilien unabhängig vom Standort
Für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, Selbstständige und Rentner gilt wie folgt:
Monatliche Bruttobezüge in Euro %
bis 2.500 0
2.500-3.500 2.5
3.500 – 4.500 3
4.500 and over 3.5
-Abzugsberechtigte Aufwendungen für Einzelpersonen
*Sozialversicherungsbeiträge
*Lebensversicherungsprämien
*Beiträge an genehmigte Vorsorgefonds, Altersversorgungssysteme und medizinische Regelungen
*Für einen Arbeitnehmer, der nicht Zypern ansässig war und beginnt zum ersten mal eine Beschäftigung in Zypern gilt eine besondere Befreiung von der Einkommensteuer. Für die ersten drei Jahre ab dem 1. Januar nach dem Jahr, in dem die Beschäftigung in Zypern begonnen hat beträgt die Steuerbefreiung 20% des Arbeitnehmereinkommens bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 8.550 €.
*Einkommen aus einer Beschäftigung in Zypern von Personen, welche vor Aufnahme der Tätigkeit nicht ansässig in Zypern waren. Diese Befreiung gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend ab dem Jahr des Dienstantritts. Unter dieser Befreiung werden 50% der Bezüge, welche eine Höhe der 100,000 € überschreiten von der Einkommensteuer befreit.